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Alter:

Fahrzeuge:

21 Jahre

Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung mit:

  • mehr als 8 aber max. 16 Fahrgastplätze

  • Anhänger bis 750 kg zG

Ausbildung Erweiterung (Voraussetzung: Klasse B)

Theorie:

Praxis:

6x Grundunterricht

10x klassenspezifischer Unterricht

(Unterrichtseinheit á 90 Min.)

Kl. B bis 2 Jahre: Gesetzlich vorgeschriebene Anzahl 79 Std.

Kl. B über 2 Jahre: Gesetzlich vorgeschriebene Anzahl 32 Std.

(Übungsstunden, Überland, Autobahn, Nacht)

Ausbildung Erweiterung (Voraussetzung: Klasse C1)

Theorie:

Praxis:

6x Grundunterricht

4x klassenspezifischer Unterricht

(Unterrichtseinheit á 90 Min.)

Kl. C1 bis 2 Jahre: Gesetzlich vorgeschriebene Anzahl 79 Std.

Kl. C1 über 2 Jahre: Gesetzlich vorgeschriebene Anzahl 32 Std.

(Übungsstunden, Überland, Autobahn, Nacht)

Prüfungen:

Theorie und Praxis

KLASSE D1

Ausbildung Erweiterung (Voraussetzung: Klasse C)

Theorie:

6x Grundunterricht

4x klassenspezifischer Unterricht

(Unterrichtseinheit á 90 Min.)

Praxis:

Kl. C bis 2 Jahre: Gesetzlich vorgeschriebene Anzahl 24 Std.

Kl. C über 2 Jahre: Gesetzlich vorgeschriebene Anzahl 14 Std.

(Übungsstunden, Überland, Autobahn, Nacht)

Alter:

Fahrzeuge:

21 Jahre

18 Jahre (siehe BKrFQG)

Kraftfahrzeugkombinationen mit:

Kfz (Kl. D1) + Anhänger zG über 750 kg

Prüfungen:

Praktische Fahrprüfung

KLASSE D1E

Ausbildung Erweiterung (Voraussetzung: Klasse D1)

Theorie:

keine

Praxis:

Gesetzlich vorgeschriebene Anzahl 9 Std.

(Übungsstunden, Überland, Autobahn, Nacht)

Alter:

Fahrzeuge:

24 Jahre

21 Jahre (siehe BKrFQG)

Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung mit:

  • mehr als 8 Fahrgastplätze

  • Anhänger bis 750 kg zG

Ausbildung Erweiterung (Voraussetzung: Klasse B / C1)

Theorie:

Praxis:

Kl. C über 2 Jahre:   Gesetzlich vorgeschriebene Anzahl 22 Std.

Kl. C bis 2 Jahre:   ​Gesetzlich vorgeschriebene Anzahl 44 Std.

Kl. D1:   Gesetzlich vorgeschriebene Anzahl 35 Std.

(Übungsstunden, Überland, Autobahn, Nacht)

Kl. B bis 2 Jahre: Gesetzlich vorgeschriebene Anzahl 79 Std.

Kl. B über 2 Jahre: Gesetzlich vorgeschriebene Anzahl 32 Std.

(Übungsstunden, Überland, Autobahn, Nacht)

Prüfungen:

Theorie und Praxis

KLASSE D

Alter:

Fahrzeuge:

24 Jahre

21 Jahre (siehe BKrFQG)

Kraftfahrzeugkombinationen mit:

Kfz (Kl. D) + Anhänger zG über 750 kg

Prüfungen:

Praktische Fahrprüfung

KLASSE DE

Ausbildung Erweiterung (Voraussetzung: Klasse D)

Theorie:

keine

Praxis:

Gesetzlich vorgeschriebene Anzahl 9 Std.

(Übungsstunden, Überland, Autobahn, Nacht)

PFLICHTQUALIFIKATION NACH DEM BKRFOG

ANFORDERUNGEN AN FAHRER GEMÄSS

BERUFSKRAFTFAHRER-QUALIFIKATIONS-GESETZ (BKRFQG)

Grundsatz bei Neuerwerb:

Alle Fahrer im Güterkraftverkehr und Personenverkehr, sofern sie Fahrten gewerblich durchführen und mit Fahrzeugen unterwegs sind, für die eine Fahrerlaubnis der folgenden Klassen erforderlich ist: C1 / C1E / C / CE oder D1 / D1E / D / DE müssen zusätzlich zum Neuerwerb der Fahrerlaubnis eine Grundqualifikation nachweisen.

Dafür gibt es folgende Möglichkeiten:

1. Grundqualifikation

2. Beschleunigte Grundqualifikation

3. Berufsausbildung (in einer Spedition / einem Busunternehmen)

1. Grundqualifikation

Der Bewerber muss mindestens 18 Jahre alt sein.

 

Die „große“ Grundqualifikation bei der IHK besteht aus einer

  • 3,5 Std. theoretischen Prüfung

  • 3,0 Std. praktischen Prüfung (Übungsplatz und Straßenverkehr)

  • 0,5 Std. Abfahrtskontrolle und Störungssuche

 

Um die Erfolgschancen zu erhöhen, sollten Bewerber an einem Vorbereitungskurs teilnehmen, obwohl vom Gesetzgeber her keine Ausbildungspflicht besteht. Die Fahraufgaben auf dem Übungsplatz bestehen aus Handlings- u. Rangierübungen (Lkw mit Fahrschulausstattung, Übungsplatz, Ausrüstung wie Leitkegel usw. müssen vom Bewerber bereitgestellt werden).

2. Beschleunigte Grundqualifikation

Der Bewerber muss mindestens 18 Jahre alt sein. Die „beschleunigte“ Grundqualifikation bei der IHK besteht aus einer 90 Minuten Prüfung (nur Theorie)

Ausbildungspflicht (130 Stunden Theorieausbildung + 10 Praxisstunden).

3. Berufsausbildung (in einer Spedition einem Busunternehmen)

  • Berufskraftfahrer (3 Jahre Lehrzeit)

  • Fachkraft im Fahrbetrieb

  • Gesellenprüfung (Theorie/Praxis) bei der IHK

Umsteigerprüfungen für Fahrerlaubnisinhaber (Lkw => Bus / Bus => Lkw)

60 Minuten Prüfung (Theorie) bei der IHK

Ausbildungspflicht (35 Stunden Theorie-/Praxisausbildung)

 

Ausbildung:

Die Ausbildung für die beschleunigte Grundqualifikation (140 Std.) findet in zwei Variationen statt.

1. Variante:

  • Blockausbildung wahlweise in 3 Wochen (inkl. Samstag) oder 4 Wochen (Mo – Fr)

2. Variante:

  • Berufsbegleitende Ausbildung (Mo, Mi, Fr) und nach Absprache

Das Intensiv-Prüfungstraining findet nach Absprache mit den Teilnehmern statt

(1 Woche inkl. Prüfungsbegleitung).

 

Es besteht aus:

  • 2 Tage Vertiefung der theoretischen Wissensinhalte u. Prüfungsfragentraining in kompakter Form.

  • 2 Tage praktische Vorbereitung auf die fahrpraktischen Übungen, praxisorientiertes Fahren im Realverkehr und Störungssuche.

  • 1 Tag Prüfungsbegleitung und Prüfungsorganisation

 

Spezial:

Sie können die Ausbildungskurse und das Intensiv-Prüfungstraining bei uns unabhängig von der Fahrerlaubnisausbildung absolvieren.

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FÜHRERSCHEIN | FAHRZEUGKLASSEN

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