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KLASSE B

INKL. AM / L

Alter:

Fahrzeuge:

17 Jahre (Begleitetes Fahren)

Begleitperson: 30 Jahre, min. 5 Jahre FE-Besitz, max. 1 Punkt)

18 Jahre (Direkteinstieg)

Kraftfahrzeuge mit:

  • zG max. 3.500 kg

  • max. 8 Sitzplätze + Fahrerplatz

  • Anhänger bis 750 kg zG oder Kombinationen mit zG max. 3.500 kg

Ausbildung Ersterwerb

Theorie:

Praxis:

12x Grundunterricht

2x klassenspezifischer Unterricht

(Unterrichtseinheit à 90 Min.)

Fahrstunden nach persönlichen Voraussetzungen

+ 12 Sonderfahrten (Überland, Autobahn, Nacht)

Ausbildung Erweiterung

Theorie:

Praxis:

6x Grundunterricht

2x klassenspezifischer Unterricht

(Unterrichtseinheit à 90 Min.)

Fahrstunden nach persönlichen Voraussetzungen

+ 12 Sonderfahrten (Überland, Autobahn, Nacht)

Prüfungen:

Theorie und Praxis

Info:

Die Ausbildung zum Führerschein der Klasse B kann bereits 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters begonnen werden. Die theoretische Prüfung darf 3 Monate vor dem Mindestalter abgelegt werden, und die praktische Prüfung kann 1 Monat vor dem Mindestalter erfolgen.

Alter:

Fahrzeuge:

17 Jahre (Begleitetes Fahren)

Begleitperson: 30 Jahre, min. 5 Jahre FE-Besitz, max. 1 Punkt)

18 Jahre (Direkteinstieg)

Kraftfahrzeugkombinationen mit:

Kfz (Kl. B) + Anhänger zG max. 3.500 kg

Ausbildung Ersterwerb

Praxis:

Fahrstunden nach persönlichen Voraussetzungen

+ 5 Sonderfahrten (Überland, Autobahn, Nacht)

Prüfungen:

Theorie und Praxis

KLASSE BE

FÜHRERSCHEIN | FAHRZEUGKLASSEN

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