FÜHRERSCHEINKLASSEN

D1 / D1E / D / DE

KLASSE D1

21 Jahre

18 Jahre (siehe BKrFQG)

 

Kraftfahrzeuge zur

Personenbeförderung mit:

  • mehr als 8 aber max. 16 Fahrgastplätze
  • Anhänger bis 750 kg zG

Alter:

 

 

Fahrzeuge: 

Ausbildung Erweiterung

(Voraussetzung: Klasse B)

Theorie:

 

 

 

Praxis:

6x Grundunterricht

10x klassenspezifischer Unterricht

(Unterrichtseinheit à 90 Min.)

 

Kl. B bis 2 Jahre: Gesetzlich vorgeschriebene Anzahl 79 Std.

Kl. B über 2 Jahre: Gesetzlich vorgeschriebene Anzahl 32 Std.

(Übungsstunden, Überland, Autobahn, Nacht)

Ausbildung Erweiterung

(Voraussetzung: Klasse C1)

Theorie:

 

 

 

Praxis:

6x Grundunterricht

4x klassenspezifischer Unterricht

(Unterrichtseinheit à 90 Min.)

 

Kl. C1 bis 2 Jahre: Gesetzlich vorgeschriebene Anzahl 79 Std.

Kl. C1 über 2 Jahre: Gesetzlich vorgeschriebene Anzahl 32 Std.

(Übungsstunden, Überland, Autobahn, Nacht)

Ausbildung Erweiterung

(Voraussetzung: Klasse C)

Theorie:

 

 

 

Praxis:

 

 

 

 

 

 

Prüfungen:

6x Grundunterricht

4x klassenspezifischer Unterricht

(Unterrichtseinheit à 90 Min.)

 

Kl. C bis 2 Jahre: Gesetzlich vorgeschriebene Anzahl 24 Std.

Kl. C über 2 Jahre: Gesetzlich vorgeschriebene Anzahl 14 Std.

(Übungsstunden, Überland, Autobahn, Nacht)

 

Theorie und Praxis

KLASSE D1E

21 Jahre

18 Jahre (siehe BKrFQG)

 

Kraftfahrzeugkombinationen mit:

Kfz (Kl. D1) + Anhänger zG über 750 kg

 

Alter:

 

 

Fahrzeuge: 

Ausbildung Erweiterung

(Voraussetzung: Klasse D1)

Theorie:

 

Praxis:

keine

 

Gesetzlich vorgeschriebene Anzahl 9 Std. (Übungsstunden, Überland, Autobahn, Nacht)

 

Praktische Fahrprüfung

KLASSE D

24 Jahre

21 Jahre (siehe BKrFQG)

 

Kraftfahrzeuge mit:

  • mehr als 8 Fahrgastplätze
  • Anhänger bis 750 kg zG

Alter:

 

 

Fahrzeuge: 

Ausbildung Erweiterung

(Voraussetzung Klasse B / C1)

Theorie:

 

 

 

 

Praxis:

6x Grundunterricht (89 Std.)

18x klassenspezifischer Unterricht

(Unterrichtseinheit à 90 Min.)

(58 Std.)

 

Kl. B/C1 bis 2 Jahre:

Kl. B/C1 über 2 Jahre:

Ausbildung Erweiterung

(Voraussetzung Klasse C / D1)

Theorie:

 

 

 

 

 

Praxis:

 

 

 

Prüfungen:

6x Grundunterricht (22 Std.)

8x klassenspezifischer Unterricht

(44 Std.)

(Unterrichtseinheit á 90 Min.)

(35 Std.)

 

Kl. C über 2 Jahre:

Kl. C bis 2 Jahre:

Kl. D1:

 

Theorie und Praxis

KLASSE DE

24 Jahre

21 Jahre (siehe BKrFQG)

 

Kraftfahrzeugkombinationen mit:

Kfz (Kl. D) + Anhänger zG über 750 kg

Alter:

 

 

Fahrzeuge: 

Ausbildung Erweiterung

(Voraussetzung Klasse D)

Theorie:

 

Praxis:

 

 

 

Prüfungen:

keine

 

Gesetzlich vorgeschriebene Anzahl

9 Std. (Übungsstunden, Überland, Autobahn, Nacht)

 

Praktische Fahrprüfung

PFLICHTQUALIFIKATION NACH DEM
BKRFOG
ANFORDERUNGEN AN FAHRER GEMÄSS BERUFSKRAFTFAHRER-QUALIFIKATIONS-GESETZ (BKRFQG)

Grundsatz bei Neuerwerb:

Alle Fahrer im Güterkraft- und Personenverkehr, sofern sie Fahrten gewerblich durchführen und mit Fahrzeugen unterwegs sind, für die eine Fahrerlaubnis der Klassen C1 / C1E / C / CE oder D1 / D1E / D / DE erforderlich ist, müssen zusätzlich zum Neuerwerb der Fahrerlaubnis eine Grundqualifikation nachweisen.

 

Dafür gibt es folgende Möglichkeiten:

1. Grundqualifikation

2. Beschleunigte Grundqualifikation

3. Berufsausbildung (in einer Spedition oder in einem Busunternehmen)

1. Grundqualifikation

Der Bewerber muss mindestens 18 Jahre alt sein.

 

Die „große“ Grundqualifikation bei der IHK besteht aus einer

  • 3,5 Std. theoretischen Prüfung
  • 3,0 Std. praktischen Prüfung (Übungsplatz und Straßenverkehr)
  • 0,5 Std. Abfahrtskontrolle und Störungssuche

Um die Erfolgschancen zu erhöhen, sollte der Bewerber an einem Vorbereitungskurs teilnehmen, obwohl vom Gesetzgeber her keine Ausbildungspflicht besteht. Die Fahraufgaben auf dem Übungsplatz bestehen aus Handlings- und Rangierübungen (Lkw mit Fahrschul-Ausstattung, Übungsplatz, Ausrüstung wie Leitkegel usw. müssen vom Bewerber bereitgestellt werden).

2. Beschleunigte Grundqualifikation

Der Bewerber muss mindestens 18 Jahre alt sein. Die „beschleunigte“ Grundqualifikation bei der IHK besteht aus einer 90 Minuten Prüfung (nur Theorie)

Ausbildungspflicht (130 Stunden Theorieausbildung und 10 Praxisstunden).

3. Berufsausbildung (in einer Spedition einem Busunternehmen)

  • Berufskraftfahrer (3 Jahre Lehrzeit)
  • Fachkraft im Fahrbetrieb
  • Gesellenprüfung (Theorie/Praxis) bei der IHK

Umsteigerprüfungen für Fahrerlaubnisinhaber (Lkw => Bus / Bus => Lkw)

60 Minuten Prüfung (Theorie) bei der IHK

Ausbildungspflicht (35 Stunden Theorie-/Praxisausbildung)

 

Ausbildung:

Die Ausbildung für die beschleunigte Grundqualifikation (140 Std.) findet in zwei Variationen statt.

1. Variante:

  • Blockausbildung wahlweise in 3 Wochen (inkl. Samstag) oder 4 Wochen (Mo – Fr)

2. Variante:

  • Berufsbegleitende Ausbildung (Mo, Mi, Fr) und nach Absprache

Das Intensiv-Prüfungstraining findet nach Absprache mit den Teilnehmern statt (1 Woche inkl. Prüfungsbegleitung)

 

Es besteht aus:

  • 2 Tage Vertiefung der theoretischen Wissensinhalte und Prüfungsfragentraining in kompakter Form.
  • 2 Tage praktische Vorbereitung auf die fahrpraktischen Übungen, praxisorientiertes Fahren im Realverkehr und Störungssuche.
  • 1 Tag Prüfungsbegleitung und Prüfungsorganisation

 

Spezial:

Sie können die Ausbildungskurse und das Intensiv-Prüfungstraining bei uns unabhängig von der Fahrerlaubnisausbildung absolvieren.

UNSERE UNTERRICHTSSTÄTTEN

UND TERMINE

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Alle Führerscheinklassen

9.00 – 12.00 Uhr

 

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