FÜHRERSCHEINKLASSEN
C / CE
KLASSE C INKL. C1
21 Jahre
18 Jahre (Ausnahme für Feuerwehr, Rettungsdienst, THW usw.)
Kraftfahrzeuge mit:
Alter:
Fahrzeuge:
Ausbildung Erweiterung
(Voraussetzung Klasse B)
Theorie:
Praxis:
6x Grundunterricht
10x klassenspezifischer Unterricht
(Unterrichtseinheit à 90 Min.)
Fahrstunden nach persönlichen Voraussetzungen
+ 10 Sonderfahrten (Überland,
Autobahn, Nacht)
Ausbildung Erweiterung
(Voraussetzung Klasse C1)
Theorie:
Praxis:
6x Grundunterricht
4x klassenspezifischer Unterricht
(Unterrichtseinheit à 90 min)
Fahrstunden nach persönlichen Voraussetzungen
+ Sonderfahrten (Überland,
Autobahn, Nacht)
Ausbildung Erweiterung
(Voraussetzung Klasse D)
Theorie:
Praxis:
Prüfungen:
6x Grundunterricht
2x klassenspezifischer Unterricht
(Unterrichtseinheit à 90 min)
Fahrstunden nach persönlichen Voraussetzungen
+ Sonderfahrten (Überland,
Autobahn, Nacht)
Theorie und Praxis
KLASSE CE INKL. C1E / BE / DE
21 Jahre
18 Jahre (Ausnahme für Feuerwehr, Rettungsdienst, THW usw.)
Kraftfahrzeugkombinationen mit:
Kfz (Kl. C) + Anhänger zG über
750 kg
Alter:
Fahrzeuge:
Ausbildung Erweiterung
(Voraussetzung Klasse C)
Theorie:
Praxis:
6x Grundunterricht
10x klassenspezifischer Unterricht
(Unterrichtseinheit à 90 Min.)
Fahrstunden nach persönlichen Voraussetzungen
+ 10 Sonderfahrten (Überland,
Autobahn, Nacht)
Ausbildung Erweiterung
(Voraussetzung Klasse C1)
Theorie:
Praxis:
6x Grundunterricht
4x klassenspezifischer Unterricht
(Unterrichtseinheit à 90 Min.)
Fahrstunden nach persönlichen Voraussetzungen
+ 5 Sonderfahrten (Überland,
Autobahn, Nacht)
Ausbildung Erweiterung
(Voraussetzung Klasse D)
Theorie:
Praxis:
Prüfungen:
6x Grundunterricht
2x klassenspezifischer Unterricht
(Unterrichtseinheit à 90 Min.)
Fahrstunden nach persönlichen Voraussetzungen
+ Sonderfahrten (Überland,
Autobahn, Nacht)
Theorie und Praxis
PFLICHTQUALIFIKATION NACH DEM
BKRFOG
ANFORDERUNGEN AN FAHRER GEMÄSS BERUFSKRAFTFAHRER-QUALIFIKATIONS-GESETZ (BKRFQG)
Grundsatz bei Neuerwerb:
Alle Fahrer im Güterkraft- und Personenverkehr, sofern sie Fahrten gewerblich durchführen und mit Fahrzeugen unterwegs sind, für die eine Fahrerlaubnis der Klassen C1 / C1E / C / CE oder D1 / D1E / D / DE erforderlich ist, müssen zusätzlich zum Neuerwerb der Fahrerlaubnis eine Grundqualifikation nachweisen.
Dafür gibt es folgende Möglichkeiten:
1. Grundqualifikation
2. Beschleunigte Grundqualifikation
3. Berufsausbildung (in einer Spedition oder in einem Busunternehmen)
1. Grundqualifikation
Der Bewerber muss mindestens 18 Jahre alt sein.
Die „große“ Grundqualifikation bei der IHK besteht aus einer
Um die Erfolgschancen zu erhöhen, sollte der Bewerber an einem Vorbereitungskurs teilnehmen, obwohl vom Gesetzgeber her keine Ausbildungspflicht besteht. Die Fahraufgaben auf dem Übungsplatz bestehen aus Handlings- und Rangierübungen (Lkw mit Fahrschul-Ausstattung, Übungsplatz, Ausrüstung wie Leitkegel usw. müssen vom Bewerber bereitgestellt werden).
2. Beschleunigte Grundqualifikation
Der Bewerber muss mindestens 18 Jahre alt sein. Die „beschleunigte“ Grundqualifikation bei der IHK besteht aus einer 90 Minuten Prüfung (nur Theorie)
Ausbildungspflicht (130 Stunden Theorieausbildung und 10 Praxisstunden).
3. Berufsausbildung (in einer Spedition einem Busunternehmen)
Umsteigerprüfungen für Fahrerlaubnisinhaber (Lkw => Bus / Bus => Lkw)
60 Minuten Prüfung (Theorie) bei der IHK
Ausbildungspflicht (35 Stunden Theorie-/Praxisausbildung)
Ausbildung:
Die Ausbildung für die beschleunigte Grundqualifikation (140 Std.) findet in zwei Variationen statt.
1. Variante:
2. Variante:
Das Intensiv-Prüfungstraining findet nach Absprache mit den Teilnehmern statt (1 Woche inkl. Prüfungsbegleitung)
Es besteht aus:
Spezial:
Sie können die Ausbildungskurse und das Intensiv-Prüfungstraining bei uns unabhängig von der Fahrerlaubnisausbildung absolvieren.
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UNSERE UNTERRICHTSSTÄTTEN
UND TERMINE
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