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UNTERWEISUNGSPFLICHT KONTROLLGERÄTE
Unternehmer müssen ihre Fahrer in der Benutzung der Kontrollgeräte (digital und analog) unterweisen. Die Unterweisungen sind zu dokumentieren und aufzubewahren. Es drohen empfindliche Geldstrafen, wenn dieser Pflicht nicht nachgekommen wird.
Wir übernehmen für Unternehmen diese Aufgabe. Eine auf den Betrieb und die dort vorhandene Geräte abgestimmte Schulung.
Gerne gestalten wir die Terminplanung auch individuell für Sie oder auch Ihre Firma! Fragen Sie nach!
UNTERWEISUNGSPFLICHT KONTROLLGERÄTE
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