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ASF

(AUFBAUSEMINAR FÜR ANFÄNGER, NACHSCHULUNG)

Zu schnelles Fahren; Auto nicht in Ordnung; Unfall in der Probezeit!?

1. Grund:

Grundsätzlich wird die Fahrerlaubnis der Klassen A1 oder B (auch bei Begleitetem Fahren / BF17) auf Probe erteilt. Die Probezeit beträgt grundsätzlich 2 Jahre ab dem Geburtstag oder der Aushändigung des Führerscheins. Bei einem bußgeldpflichtigen Verstoß über 35,– €‚ ist der Tatbestand generell mit Punkten (zwischen 1 und 3 Punkten) belegt. Es gibt 2 Arten von Verstößen:

 

  • A-Delikte, die bei einmaligem Verstoß zur Nachschulung führen (z.B. Geschwindigkeit, Unfall)

  • B-Delikte, die bei mehrmaligem Verstoß zur Nachschulung führen (z.B. Handybenutzung

2. Folgen:

Nach dem das Bußgeld bezahlt ist, werden im Verkehrszentralregister die Punkte vermerkt und die zuständige Verwaltungsbehörde informiert. Die Probezeit verlängert sich automatisch um weitere 2 Jahre! Darauf hin wird dem Fahranfänger die Pflicht zur Nachschulung mitgeteilt. Innerhalb einer festgesetzten Frist (ca. 3 Monate) muss die Nachschulung absolviert sein. Sollte die Frist nicht eingehalten werden oder das Seminar nicht vollständig besucht werden (Unpünktlich oder nicht Erscheinen), wird die Fahrerlaubnis bis auf weiteres entzogen.

3. Seminarablauf:

Das Seminar unterliegt strengen gesetzlichen Auflagen. Zwischen Beginn und Ende des Seminars stehen min. 2 bis max. 4 Wochen zur Verfügung. Das bedeutet ein hohes Maß an Pünktlichkeit und Pflichtbewusstsein der Seminarteilnehmer. Der gesamte Ablauf besteht aus 4 Gruppensitzungen (135 Minuten) und einer praktischen Fahrt (30 Minuten) in der Kleingruppe.

 

Es werden im Besonderen die Risikofaktoren junger Verkehrsteilnehmer beleuchtet und durch erlebte Beispiele vertieft. Aus der Gruppe heraus sollen Vermeidungsstrategien entwickelt und Lösungen gefunden werden, um in Zukunft gefährliche Situationen und Bußgelddelikte zu vermeiden.

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